Luftschutz

Beide 1929 verabschiedeten Abkommen wurden im Verlauf des II. Weltkrieges durch die technischen Möglichkeiten zum Luftkrieg überholt. Die Konvention zur Behandlung der Kriegsgefangenen bestimmt in Art. 9, Absatz 4, dass kein Gefangener in einem Gebiet untergebracht werden darf, „wo er dem Feuer des Kampfgebietes ausgesetzt sein würde“. Gedacht war bei dieser Bestimmung an das Gelände hinter der Front. Aufgrund der Erfahrungen während des Krieges und den Auseinandersetzungen vor dem Gerichtshof in Nürnberg, ob die Unterbringung in der Nähe von Flugplätzen gegen diesen Artikel verstoßen würde, wurde 1949 die Konvention erweitert.

Eine allgemeine Bestimmung der Konvention von 1929 sollte jedoch als allgemeine Richtschnur gelten. Im Artikel 2 heißt es u.a.: „Sie müssen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt werden“. Dies beinhaltet ja wohl auch einen ausreichenden Schutz vor Luftangriffen. Die ersten toten Kriegsgefangenen durch Bombenangriffe sind bereits aus dem Jahre 1941 bezeugt (siehe Abbildung). Die Bedrohung für die Gefangenen nahm mit steigender Luftüberlegenheit der Alliierten und dem erzwungenen Einsatz auf Flugplätzen und in der Rüstungsproduktion zu. Im Bericht vom 29. 3. 1944 wird Beschwerde darüber geführt, dass die Kriegsgefangenen bei Luftalarm weiterarbeiten müssten. Ein Aufsuchen der Schutzgräben würde erst bei Extra-Alarm, dem „Lageralarm“, gestattet. Am 8. 10. 1944 wird über Bombenopfer berichtet.

Klagen kamen überwiegend aus den größeren Städten; z.B. die Kommandos 223 Schleswig: Luftschutzeinrichtungen fehlen (18. 4. 1944), 1092 Kiel: Zutritt zum Bunker oft verweigert (22. 8. 1944), 846 Elmschenhagen: manchmal aus den Schutzräumen verwiesen oder Zugang verweigert (7. 10. 1944).  

Krankenversorgung

Die erkrankten Kriegsgefangenen hatten Anspruch auf kostenlose ärztliche Betreuung (Art. 18). Im Stammlager XA und einigen Kommandos befanden sich Krankenreviere. Hier wurden die Erkrankungen und Verletzungen behandelt, die keine größeren operativen Eingriffe erforderten. Die schweren Fälle wurden in das Reserve-Lazarett II nach Schleswig verlegt, das für ganz Schleswig-Holstein zuständig war. Untergebracht war es in drei großen Steingebäuden in einem Park. Diese Häuser waren vorher als „asile d’ alienés“ („Irrenanstalt“) genutzt. (3. 7. 1941). Die Zahl der Betten betrug rund 600, wovon ungefähr ein Drittel als eigene Abteilung für Kriegsgefangene zur Verfügung stand. Im Juni 1943 waren 180 und im April des folgenden Jahres 94 Betten davon belegt.

In der Abteilung für Kriegsgefangene wurden nur chirurgische Fälle behandelt, die internistische Behandlung erfolgte im Revier des Stammlagers (24. 6. 1943). Die Bedingungen zur Krankenbehandlung wären gut und es hätte bei den 1300 Operationen lediglich 5-6 Tote gegeben. Im Monat würden 80-140 Eingriffe durchgeführt (10. 8. 1942; 14. 4. 1943). Infektionskranke würden nicht im Stammlager oder Reserve-Lazarett II behandelt, sondern kamen ins Reserve-Lazarett III in Schleswig. Ein weiteres Lazarett von weniger Bedeutung für die Gefangenen befand sich in Rendsburg (3. 7. 1941). Auch in den Krankenhäusern, die in der Nähe der Kommandos lagen, erfolgte eine ärztliche Betreuung, falls das Krankenrevier unzureichend ausgerüstet war oder fehlte. Das Revier des Stammlagers wird z.B. am 18. 11. 1941 genauer beschrieben: „Das Lager verfügt über ein eigenes Revier, welches in 2 Holzbaracken untergebracht ist. Die Räume sind hell und in gutem Zustand; die Kranken liegen in Metallbetten (mit Matratzen, Decken und Kissen ausgestattet). Die Leichtverletzten haben Holzpritschen. Das Revier umfaßt einen Untersuchungsraum, einen Raum für kleinere chirurgische Eingriffe und einen Zahnarztraum. Instrumente sind in ausreichender Zahl vorhanden. Der Zahnarztraum ist gut ausgerüstet. Es ist möglich, die Patienten dort mit Prothesen zu versehen.“

Trotz der allgemeinen Zufriedenheit gab es einige Kritikpunkte:

  1. Viele Kranke kämen in sehr schlechtem Zustand von den Kommandos. Die deutschen Unteroffiziere würden die ärztliche Untersuchung zu spät zulassen (3. 7. 1941).
  2. Teilweise fehlten Medikamente: „Die Krankenstation hat großen Mangel an Medikamenten (...) und Verbandsmaterial.“ (10. 3. 1945). Im April 1944 waren keine Operationen möglich, da notwendige Mittel fehlten. Eine medikamentöse Behandlung war nur sehr eingeschränkt möglich (18. 4. 1944). Fehlende Medikamente und Verbandsmaterialien auch in Elmschenhagen (7. 10. 1944).
  3. Klagen über mangelnde Ernährung im Lazarett (29. 3. 1944) und im Krankenrevier (10. 3. 1945).
  4. Die Kranken erhalten Lazarettbekleidung, aber der Großteil dieser Kleidung ist schmutzig und schadhaft (18. 11. 1941).
  5. Im Revier wäre es zu kalt (8. 10. 1944; 10. 3. 1945).
  6. Fortbildung: „Der Strom wird abends ab 21 Uhr abgestellt, für die Ärzte wie die Gefangenen. Für sie ist es schwierig, Bücher und Fachzeitschriften zu lesen, um auf dem laufenden zu bleiben“ (10. 3. 1945).

Krankenreviere bestanden beispielsweise in den Kommandos

-         846 Elmschenhagen: 70 Betten für 3000 Kriegsgefangene,

-         991 Neumünster: 18 Betten,

-         511 Elmshorn-Pfahlkrug: 30 Betten.

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