Die Rolle der deutschen Arbeitsämter bei der Besetzung Polens

Zur Rolle der deutschen Arbeitsämter bleibt anzumerken, dass diese „im Tross” der Soldaten die Grenze überschritten[1] und sich somit direkt am Überfall auf Polen beteiligt haben. Der Präsident des Landesarbeitsamtes Danzig-Westpreußen äußerte sich dazu in einem Beitrag für das Reichsarbeitsblatt: „Als am 1. September 1939 die deutschen Truppen in das Gebiet des jetzigen Reichsgaues Danzig-Westpreußen vordrangen, stieß das Landesarbeitsamt Danzig sofort hinter der kämpfenden Truppe vor, um in allen wichtigen Städten Arbeitsämter einzurichten, die durcheinandergewürfelte und größtenteils arbeitslose polnische Bevölkerung zu sammeln und zu erfassen, die liegengebliebene Ernte zu bergen, die tausende und abertausende von verwaisten Bauernhöfen mit Arbeitskräften zu versehen, damit das Vieh sofort versorgt und auch die Herbstbestellung durchgeführt werden könne.”[2]

[Diesen Anblick mussten die verbliebenen Polen in ihrer besetzten Heimat ertragen.]

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass bereits am 3. September 1939 in Dirschau und auch im oberschlesischen Rybnik Arbeitsämter eröffnet werden konnten. In Lódz dauerte es noch bis zum 12. September, bis das Arbeitsamt auch hier seine Tätigkeit aufnahm.[3] Schon bald sollte es die wichtigste Aufgabe der Arbeitsämter werden, Transporte mit arbeitsfähigen Polen für den Einsatz im „Altreich” zusammenzustellen. Für die aus Polen eintreffenden (zivilen) Zwangsarbeiter war am 8. März 1940 ein umfangreiches Erlasspaket herausgekommen, das die Rechtsstellung dieser Personen noch drastischer einschränkte, als es bei den Tschechen der Fall war.[4]


[1] Ulrich Herbert: Fremdarbeiter, Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Deutschen Reiches, 2. Auflage 1986, S.67.

[2] „Der Eilmarsch der Arbeitseinsatzverwaltung in Polen“, in: Reichsarbeitsblatt, Teil V, 1940, S. V 106.

[3] Angaben von Ministerialdirigent Dr. Rachner: Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzverwaltung in den besetzten Gebieten, in: Reichsarbeitsblatt, Teil II, 1939, S. II 371.

[4] Die von Göring und Himmler mit Datum vom 08.03.1940 herausgegebenen Erlasse und die dazugehörigen Erläuterungen sind in umfassender Weise dokumentiert in: Documenta Occupationis X, hrsg. von Alfred Konieczny und Herbert Szurgacz, Poznan 1976, S.7 – 26.

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