Die Kennzeichnung der "Ostarbeiter" 1944
Das allgemeine "Ost"-Abzeichen wird durch individuelle Volkstumsabzeichen ersetzt!

Aussicht auf Besuchsgenehmigung für Gaststätten und öffentliche Veranstaltungen

 

 

Die Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich befindlichen Ostarbeiter und -arbeiterinnen vom 19. Juni 1944 [1]

 

Die von Heinrich Himmler verantwortete VO wurde mit den Worten eingeleitet: "Die im Reich eingesetzten Ostarbeiter und -arbeiterinnen haben durch Haltung und Leistung ihre Bereitwilligkeit zur Mitarbeit im Kampf gegen die jüdisch-bolschewistische Weltgefahr bewiesen. Ebenso wie ihre Brüder, Väter und Söhne, die als Freiwillige mit der Waffe in der Hand an der Seite Deutschlands kämpfen, haben sie durch die bisher geleistete Arbeit zum Vorantragen des Sieges gegen die gemeinsamen Feinde beigetragen. Als äußere Anerkennung und in Anlehnung an die durch die Freiwilligen getragenen Abzeichen verordne ich aufgrund der VO über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 folgendes:"

§1 "Die im Reichsgebiet befindlichen Ostarbeiter und -arbeiterinnen haben auf dem linken Oberarm eines jeden als Oberkleidung dienenden Kleidungsstückes ein mit ihrer jeweiligen Kleidung fest verbundenes Volkstumsabzeichen stets sichtbar zu tragen."

 

[Das neue Abzeichen für die Angehörigen russischen Volkstums, Archiv Rolf Schwarz (Rendsburg)]

"Das Volkstumsabzeichen besteht aus einem ovalen Sonnenblumenkranz, der bei den Ostarbeitern und -arbeiterinnen ukrainischen Volkstums den Dreizack, bei den Ostarbeitern und -arbeiterinnen weißruthenischen Volkstums Ähre und Zahnrad und bei den Ostarbeitern und -arbeiterinnen russischen Volkstums das Andreaskreuz umschließt. Das Volkstumsabzeichen ist den Landesfarben angepasst und bei Ukrainern blau-gelb, bei Weißruthenen weiß-rot und bei Russen weiß-blau-rot gehalten. Das Kennzeichen hat eine Höhe von 8,5 cm und eine Breite von 6 cm."


§2 "Ehemalige Hilfswillige bzw. ehemalige Angehörige der landeseigenen Verbände, jetzt Angehörige der Freiwilligenverbände des Ostens, die in Ehren aus diesen Verbänden ausgeschieden sind und zum Arbeitseinsatz ins Reich kommen, erhalten zusätzlich zu dem im §1 näher beschriebenen Volkstumsabzeichen einen Ärmelstreifen von 8 cm Länge und 1,5 cm Höhe."

"Dieser Ärmelstreifen ist in Anlehnung an die Landesfarben bei Angehörigen ukrainischen Volkstums blau-gelb, bei Angehörigen weißruthenischen Volkstums weiß-rot-weiß und bei Angehörigen russischen Volkstums weiß-blau-rot."

"Der Ärmelstreifen ist unmittelbar unterhalb des Volkstumsabzeichens zu tragen."

"Den mit diesem Ärmelstreifen ausgezeichneten Ostarbeitern und -arbeiterinnen ist der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen und von Gaststätten sowie die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Ortsbereichs gestattet."


§4 "Wer den Vorschriften der §§ 1 bis 3 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder Haft bis zu sechs Wochen bestraft."

 

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[1] Die Polizeiverordnung vom 19. Juni 1944 wurde veröffentlicht in: RGBl 1944, Teil I, S.147 f.

© Uwe Fentsahm (Brügge, Mai 2021)