Die Unterschiede in der Entlohnung von Polen und "Ostarbeitern" Es gibt Bestrebungen, die "Polenlöhne" den "Ostarbeiterlöhnen" gleichzustellen (Stand Anfang 1944)
Im Wochenblatt der Schleswig-Holsteinischen Bauernschaft erschien Anfang 1944 auf Seite 57 ein Artikel mit der Überschrift "Bezahlung der Kriegsgefangenen, der französischen Zivilarbeiter sowie Polen und Ostarbeiter". Hier ging es hauptsächlich um die beiden erstgenannten Gruppen, doch abschließend wird vermerkt:
"Der Vollständigkeit halber seien zum Schluss noch einmal die Ostarbeiter- und die Polenlöhne gegenüber gestellt. Bei der Festsetzung dieser beiden Lohngruppen kam es darauf an, die Ostarbeiterlöhne mit den Polenlöhnen gleichzustellen. Wenn nun diese Gleichstellung in den Spitzenlohnsätzen nicht völlig erreicht ist, so muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Ostarbeiterlöhnen um auszahlbare Beträge handelt, während die Polenlöhne den Abzügen für Sozialversicherung usw. unterliegen:"
"Ostarbeiterlöhne"
Personengruppe Mindestlohn (RM) Höchstlohn (RM) Ostarbeiterabgabe (RM) Männer bis zu 15 Jahren 10,50 16,50 - Männer von 16 bis 17 Jahren 13,50 21,00 - Männer von 18 bis 19 Jahren 16,50 25,50 0,75 Männer über 20 Jahre 21,00 30,00 3,00 Frauen bis zu 15 Jahren 7,50 15,00 - Frauen von 16 bis 17 Jahren 10,50 19,50 - Frauen von 18 bis 19 Jahren 13,50 22,50 - Frauen über 20 Jahre 16,50 25,50 0,75
"Polenlöhne"
Personengruppe Mindestlohn (RM) Höchstlohn (RM) Männer bis zu 15 Jahren 13,00 18,00 Männer bis zu 16 Jahren 18,00 25,00 Männer von 17 Jahren 21,50 30,00 Männer von 18 bis 20 Jahren 24,00 34,00 Männer von über 21 Jahren 26,50 36,00 Frauen bis zu 15 Jahren 10,00 15,00 Frauen von 16 Jahren 12,50 18,00 Frauen von 17 Jahren 15,00 22,00 Frauen von 18 bis 20 Jahren 17,50 25,00 Frauen von über 21 Jahren 20,00 30,00
Home
© Uwe Fentsahm (Brügge, März 2021)