Die Unterschiede in der Entlohnung von Polen und "Ostarbeitern"

Es gibt Bestrebungen, die "Polenlöhne" den "Ostarbeiterlöhnen" gleichzustellen (Stand Anfang 1944)

 

Im Wochenblatt der Schleswig-Holsteinischen Bauernschaft erschien Anfang 1944 auf Seite 57 ein Artikel mit der Überschrift "Bezahlung der Kriegsgefangenen, der französischen Zivilarbeiter sowie Polen und Ostarbeiter". Hier ging es hauptsächlich um die beiden erstgenannten Gruppen, doch abschließend wird vermerkt:

"Der Vollständigkeit halber seien zum Schluss noch einmal die Ostarbeiter- und die Polenlöhne gegenüber gestellt. Bei der Festsetzung dieser beiden Lohngruppen kam es darauf an, die Ostarbeiterlöhne mit den Polenlöhnen gleichzustellen. Wenn nun diese Gleichstellung in den Spitzenlohnsätzen nicht völlig erreicht ist, so muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Ostarbeiterlöhnen um auszahlbare Beträge handelt, während die Polenlöhne den Abzügen für Sozialversicherung usw. unterliegen:"

"Ostarbeiterlöhne"

Personengruppe Mindestlohn (RM) Höchstlohn (RM) Ostarbeiterabgabe (RM)
Männer bis zu 15 Jahren
10,50
16,50
-
Männer von 16 bis 17 Jahren
13,50
21,00
-
Männer von 18 bis 19 Jahren
16,50
25,50
0,75
Männer über 20 Jahre
21,00
30,00
3,00
Frauen bis zu 15 Jahren
7,50
15,00
-
Frauen von 16 bis 17 Jahren
10,50
19,50
-
Frauen von 18 bis 19 Jahren
13,50
22,50
-
Frauen über 20 Jahre
16,50
25,50
0,75

 

"Polenlöhne"

Personengruppe Mindestlohn (RM) Höchstlohn (RM)
Männer bis zu 15 Jahren
13,00
18,00
Männer bis zu 16 Jahren
18,00
25,00
Männer von 17 Jahren
21,50
30,00
Männer von 18 bis 20 Jahren
24,00
34,00
Männer von über 21 Jahren
26,50
36,00
Frauen bis zu 15 Jahren
10,00
15,00
Frauen von 16 Jahren
12,50
18,00
Frauen von 17 Jahren
15,00
22,00
Frauen von 18 bis 20 Jahren
17,50
25,00
Frauen von über 21 Jahren
20,00
30,00

 

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© Uwe Fentsahm (Brügge, März 2021)