Die Einführung des Arbeitsbuches für Ausländer durch die Arbeitsämter 1943/44

Das Arbeitsamt Neumünster pflegt einen regen Schriftverkehr mit dem Bürgermeister von Hoffeld [1]

Bürgermeister Reese aus Hoffeld (bei Bordesholm) wurde am 25. September 1943 vom Arbeitsamt in Neumünster angeschrieben: Es sollen "in Verbindung mit der VO über das Arbeitsbuch für ausländische Arbeitskräfte vom 1. Mai 1943 (RGBl. I, S.277) alle ausländischen Arbeitskräfte ein Arbeitsbuch für Ausländer ausgestellt erhalten."

"In jedem Arbeitsbuch muss ein Lichtbild des Ausländers (in der üblichen Größe, höchstens 52 X 74 mm) vor der Ausgabe des Arbeitsbuches vorhanden sein." Über die Sinnhaftigkeit dieser Formulierung kann man diskutieren.

"Alle arbeitsbuchpflichtigen ausländischen Arbeitskräfte haben sich grundsätzlich das für die Ausstellung des Arbeitsbuches benötigte Lichtbild selbst zu beschaffen."

"Die Lichtbilder werden vom Arbeitsamt nach Fertigstellung der Arbeitsbücher namentlich angefordert. ... Die Anfertigung der Bilder muss umgehend erfolgen. Die Bilder bleiben bis zum Abruf durch das Arbeitsamt in Händen der Betriebsführer."

 


[Das Datum 10. Januar 1943 ist offensichtlich falsch. Gemeint ist wahrscheinlich das Jahr 1944.]

Bürgermeister Reese wurde vom Arbeitsamt in Neumünster darüber informiert, dass die neuen Arbeitsbücher nach Hoffeld verschickt worden waren, und er erhielt genaue Anweisungen, wie jetzt vorgegangen werden sollte: "Die Arbeitsbücher sind in Gegenwart des Ausländers genau auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. ... Die eigenhändige Unterschrift auf Seite 1 hat der Betriebsführer zu überwachen und muss sofort erfolgen."

"Bei Beendigung der Beschäftigung ist das Arbeitsbuch ... nach Eintragung und Unterschrift nicht dem Ausländer auszuhändigen, sondern dem Arbeitsamt zur Eintragung einer Bescheinigung über die Beendigung der Beschäftigung ... vorzulegen. Die Mitnahme des Arbeitsbuches ins Ausland ist nicht gestattet."

"Die noch in Ihrem Besitz befindlichen reichsdeutschen Arbeitsbücher und Ersatzkarten sind ungültig und müssen sofort mit der Empfangsbestätigung [für die neuen Arbeitsbücher] nach hier zurückgegeben werden."

 


[1] Die nachfolgenden Dokumente entstammen der Sammlung des Bürgermeisters von Hoffeld (bei Bordesholm), in: Archiv der Heimatstube Bordesholm.

Home

© Uwe Fentsahm (Brügge, Mai 2021)