Die Eintragung im Einwohnermelderegister

 

Nachdem die Betroffenen endlich im Besitz ihrer Arbeitserlaubniskarte waren, mussten sie sich damit bei der Ortspolizeibehörde derjenigen Gemeinde melden, in der sie zum Arbeitseinsatz kommen sollten. In Bordesholm übte der Amtsvorsteher Albrecht Buchholtz die Funktion als Ortspolizeibehörde aus. In der kleineren Gemeinde Wattenbek war Wilhelm Stabe als Bürgermeister der Ansprechpartner. Er war für die melderechtliche Erfassung der ausländischen zivilen Arbeitskräfte zuständig, da Wattenbek eine Gemeinde ohne eigene Ortspolizeibehörde war.

 

[Die Polizeiliche Anmeldung von Janusz Smocynski am 2. Juni 1940, in: Archiv Fentsahm]

 

Bürgermeister Wilhelm Stabe hatte nicht nur das obige Meldeformular auszufüllen, er musste den Polen zusätzlich ein Merkblatt I verlesen oder zum Lesen in polnischer Sprache vorlegen, in dem sie eindringlich (nur) auf ihre Pflichten hingewiesen wurden. Dies geschah auch, damit sich bei späteren Strafverfahren kein Zwangsarbeiter auf "Unkenntnis" berufen konnte. Das Merkblatt durfte auf keinen Fall - weder an die Betreffenden noch an die deutschen Betriebsführer - ausgehändigt werden.[1] Die Behörden spürten offensichtlich, dass sie auf dem Wege waren, menschenunwürdige Bestimmungen durchzusetzen.

 

Das ganz geheime Merkblatt I für die Zwangsarbeiter aus Polen (März 1940)

 


[1] Punkt 3 eines Schnellbriefes von Heinrich Himmler vom 08.03.1940 "Betrifft: Behandlung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums", in: Documenta Occupationis X, hrsg. von Alfred Konieczny und Herbert Szurgacz, Poznan 1976, S.13 f.

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© Uwe Fentsahm (Brügge, Mai 2021)