Die Arbeitskarte wird 1942 durch das Arbeitsbuch in Form einer "Ersatzkarte" ausgetauscht.

 

Der "Reichsbauernführer" Richard Walther Darré veröffentlichte am 23. April 1942 (noch kurz vor seiner Ablösung durch Herbert Backe) einen Erlass zum "Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten, Arbeitsbuchpflicht" (I B 300/180).[1]

"Der Reichsarbeitsminister hat mit Erlass vom 20. März 1942 (Va 5780.28/551) angeordnet, dass die Arbeitskräfte aus dem Osten mit Ausnahme der aus dem neubesetzten altsowjetischen Gebiet stammenden Kräfte der Arbeitsbuchpflicht nach den allgemeinen Arbeitsbuchvorschriften für Ausländer unterliegen. Sie erhalten an Stelle des Arbeitsbuches eine Ersatzkarte."

"Die Arbeitskräfte aus dem neubesetzten altsowjetischen Gebiete (ehemaliges Sowjetgebiet mit Ausnahme der ehemaligen Staaten Litauen, Lettland und Estland, des Bezirks Bialystok und des Distrikts Lemberg) sind dagegen arbeitsbuchfrei.

"Sie erhalten weder ein Arbeitsbuch noch eine Ersatzkarte, weil sie nach §7 der VO über die Besteuerung und arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neubesetzten Ostgebieten vom 20. Januar 1942 (RGBl I, S.41) in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art stehen.

 


[1] Der Erlass wurde in den Dienstnachrichten des Reichsnährstandes 1942, S.289 veröffentlicht.

 

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© Uwe Fentsahm (Brügge, Mai 2021)