Der Transportausweis

 

[„Sie haben sich am … um … Uhr in … zur Abreise als landwirtschaftlicher Arbeiter nach einer Arbeitsstelle im Deutschen Reich einzufinden.“ (Arolsen Archives)]

 

Bevor eine Zwangsarbeiterin oder ein Zwangsarbeiter (vornehmlich aus Polen oder der Sowjetunion) ins Deutsche Reich verbracht wurde, fand am Heimatort eine ärztliche Untersuchung statt und auf dem entsprechenden Transportausweis wurde vermerkt: „tauglich und gesund“.

Auf diese Weise sollte eigentlich ausgeschlossen werden, dass schwangere Frauen und nicht arbeitsfähige Personen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland kamen. Das gelang aber nicht immer, „da eine ärztliche Untersuchung der Arbeitskräfte polnischen Volkstums bei der Anwerbung nur in großen Zügen möglich ist“, wie Heinrich Himmler damals bedauernd feststellte.[1]

Himmler forderte in diesem Schreiben vom 8. März 1940 an den Reichsarbeitsminister in drei Punkten eine lückenlose Erfassung der eintreffenden Arbeitskräfte:[2]

1. "Die Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums werden sofort bei Verlassen des Transportzuges durch die Arbeitsämter erfasst, mit den bisher üblichen Arbeitskarten, in die die sogenannten Grün- bzw. Grauzettel fest eingefügt sind, versehen und angewiesen, sich sofort bei der zuständigen örtlichen Polizeibehörde (in kleineren Gemeinden beim Bürgermeister) zu melden."

2. "Die örtlichen Polizeibehörden erhalten von dem Eintreffen von Arbeitskräften polnischen Volkstums vorher durch die Arbeitsämter Mitteilung".

3. "Die Polizeibehörden veranlassen bei Eintreffen dieser Arbeitskräfte am Arbeitsort die sofortige Lichtbilderstellung und Daktyloskopierung [Erstellung von Fingerabdrücken]."


[1] Der „Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ Heinrich Himmler in einem „Schnellbrief“ vom 8. März 1940 an den Reichsarbeitsminister, in: Documenta Occupationis X, hrsg. von Alfred Konieczny und Herbert Szurgacz, Poznan 1976, S.24.

[2] Ebd., S.23.

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© Uwe Fentsahm (Brügge, Mai 2021)