Die Unfallversicherung der ausländischen Zwangsarbeiter

 

"Wer ist in der Landwirtschaft gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert?"[1]

"Alle auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses in der Landwirtschaft Beschäftigten, also alle landwirtschaftlichen Gefolgschaftsmitglieder (auch alle ausländischen und fremdvölkischen Arbeiter bis auf die sowjetrussischen Zivilarbeiter aus dem altsowjetischen Gebiet)."

Berechnung einer eventuell zu gewährenden Rente: "Für polnische Versicherte gelten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung besondere nach den Löhnen der Reichstarifordnung für polnische landwirtschaftliche Arbeiter festgesetzte durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste."[2]

 


[1] Die Landarbeit, Teil I, Wegweiser für Arbeitseinsatz und Sozialbetreuung, Reichsnährstandsverlag Berlin, 1942, S.139.

[2] ebd., S.146.

 

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