Kriegsgefangene in Schleswig-Holstein

Eine Chronik 1942

[23.02.42] Der Landrat des Kreises RD verkündet im Auftrag des Chefs des OKW: „Da die Sowjet-Kr.Gef. bei Fluchten sich meist ihrer Erkennungsmarke entledigen und daher oft nicht mehr als Kr.Gef., besonders nicht als Sowjet-Kr.Gef. erkennbar sind, wird angeordnet: Jeder Sowjet-Kr.Gef. ist durch Aufzeichnen eines X auf der Innenseite des linken Unterarms mit Höllensteinstift zu kennzeichnen.“[1]

[19.03.42] Im Lazarett Heidkaten stirbt der 35jährige Petr Koltschenko (116754 X B).[2]

[03.06.42] Auf der Personalkarte des sowjetrussischen Kriegsgefangenen Michail Fralow (125063 XI A) wurde der Stempelvermerk eingetragen: „Die Bekanntgabe des Verbots des Verkehrs Kr.-Gef. mit deutschen Frauen vom 10.1.40 ist erfolgt.“[3]

[27.07.42] Heinrich Himmler verkündet in einem Runderlass zum "Waffengebrauch der Polizei gegenüber flüchtigen Kriegsgefangenen", dass Polizeibeamte in folgenden Fällen rechtmäßig ihre Dienstwaffe einsetzen dürfen:

1. "Zum Anhalten eines flüchtigen ... Kriegsgefangenen."

3. "Auf flüchtige sowjetische Kriegsgefangene ist ohne vorherigen Anruf zu schießen."

4. "Warnschüsse sind in keinem Falle abzugeben."[4]

[16.06.42] Der sowjetrussische Kriegsgefangene Georgi Gigauri (11531 XA) wird als Georgier in ein Zivilarbeitsverhältnis entlassen und dem Arbeitsamt Heide zur Neuvermittlung überwiesen. Gigauri war 22 Jahre alt und seit dem 2. März 1942 gehörte er zu einem Arbeitseinsatzkommando in Lohe (bei Heide).[5]

[16.09.42] Gestapo-Kiel verkündet in einem Rundschreiben: „Das Oberkommando der Wehrmacht hat die Entlassung sowjet-russischer Kriegsgefangener ukrainischen Volkstums, die in dem galizischen Distrikt Lemberg (Generalgouvernement) beheimatet sind, angeordnet. Arbeitsscheue, deutschfeindliche und abwehrmäßig bedenkliche Kriegsgefangene bleiben von der Entlassung ausgeschlossen.“ „Bei ihrer Entlassung haben die zur Entlassung kommenden Kriegsgefangenen einen Verpflichtungsschein zu unterschreiben, durch den sie sich verpflichten, bis zur endgültigen Entlassung durch das Arbeitsamt im Gebiete des Landesarbeitsamtes als freie Arbeiter jede vom Arbeitsamt zugewiesene Arbeit zu verrichten und die Arbeitsstelle ohne Genehmigung des Arbeitsamtes und der Polizei nicht zu verlassen.“ Unerlaubtes Verlassen der Arbeitsstelle wird bestraft und hat die sofortige Festnahme zur Folge.[6]

[16.12.42] In Bordesholm wird ein groß angelegter „Brotklau“ vom zuständigen Gendarmerieposten entdeckt: Der französische Kriegsgefangene Raymon Rouhaut ist in der Bäckerei des Detlef Schwartz beschäftigt und wird jetzt beschuldigt, über einen längeren Zeitraum täglich 20 Brote beiseite geschafft und diese dann an französische Zivilarbeiter verkauft zu haben. Bei den angeblich beteiligten Zivilarbeitern handelt es sich um Arbeitskräfte, die in einem großen Wohnlager der Kieler Werft Deutsche Werke (DWK) in Wattenbek untergebracht waren. Die Zivilarbeiter sollen abends bei ihrer Rückkehr aus Kiel nicht sofort nach Wattenbek in ihre Baracke gegangen sein, sondern nach Bordesholm in die Nähe der Bäckerei Schwartz, wo sie hinter einem Knick versteckt das Diebesgut an sich genommen haben sollen. Für 1 Brot sollen sie dem Kriegsgefangenen R.R. 3,50 RM bezahlt haben. An Zivilarbeiter aus Frankreich wurde 1 Brot für 7 RM weiterverkauft. Zivilarbeiter aus der Sowjetunion mussten den Franzosen bis zu 15 RM bieten, wenn sie ein Brot erwerben wollten.[7]

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[1] Gemeindearchiv Büdelsdorf (Abt. Ausländerwesen).

[2] https://obd-memorial.ru/html/info.htm?id=300748532

[3] https://obd-memorial.ru/html/info.htm?id=300766063

[4] Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren, 1942, S.1601.

[5] https://obd-memorial.ru/html/info.htm?id=301195718

[6] Gemeindearchiv Büdelsdorf (Abt. Ausländerwesen). Der Text wurde vollständig zitiert von Rolf Schwarz: Das Stammlager XA, in: Gerhard Hoch, Rolf Schwarz (Hrsg.), Verschleppt zur Sklavenarbeit - Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in Schleswig-Holstein, Alveslohe und Nützen 1985, S.34f.

[7] Uwe Fentsahm/Nils Lange: Zwangsarbeit und Kriegsgefangenschaft im Amt Bordesholm 1939 - 1945, hrsg. vom Amt Bordesholm, Kiel 2016, S.176.