Im Gutachten (S.26-34) wird genau dargestellt, welche Abteilungen (z.B. des Bundesarchives) durchgesehen wurden. Es folgt die Angabe, ob nur die Findbücher eingesehen, die Akten bestellt, aus ihnen kopiert oder Zitate aufgeschrieben wurden. Nun verwundert es doch, wenn als Quellenbeleg wiederholt auf Bestände bzw. Akten verwiesen wird, die gar nicht eingesehen wurden. Dieser Vorgang lässt mehrere Schlüsse zu:
- Die Anmerkungen sind verkehrt.
- Das IZRG war nicht in der Lage, die Recherche korrekt wiederzugeben.
- Die Akten wurden nicht eingesehen, sondern es wurde aus anderen Büchern abgeschrieben.
Angesichts der Tatsache, dass in den bisherigen Publikationen des IZRG (bzw. dessen Beschäftigten) ein teilweise fragwürdiger Umgang mit Quellen und fremden Forschungsergebnissen praktiziert wurde, hätten diese neuen Publikationen des Instituts einen besseren Anmerkungsapparat benötigt. Offensichtlich verbreitet sich diesbezüglich eine nachlässige Vorgehensweise, die fachwissenschaftlich nicht zu akzeptieren ist.
Das Gutachten in der Printversion, das laut Literaturliste (Krankheit, S.335) als eigenständige Publikation geführt wird, weist für seine rund 100 Abbildungen nicht eine einzige Quelle nach. In den Büchern "Zwangsarbeit", "Krankheit" und "Labskaus Nr.11" wird als Abbildungshinweis lediglich 'Landesarchiv Schleswig' genannt, obwohl nach den Regeln dieses Archivs eine "Veröffentlichung nur mit Angabe von Herkunft und Signatur" gestattet ist.
Der Beitrag von Danker (Krankheit, S.27-43) verzichtet gänzlich auf Anmerkungen. Das mag als Verkaufstrick für das andere Buch gedacht sein, ist aber fachwissenschaft nicht hinnehmbar. Soll der nur an Krankheitsfragen Interessierte gezwungen werden, ein weiteres Buch teuer zu erwerben? Auch die Online-Version des Gutachtens hilft dem Interessierten nicht weiter, da sich angeblich "aus arbeitstechnischen Gründen ... Fußnoten im Internet nicht so darstellen" lassen. Eine geschickte Formulierung der Verfasser. Aber das Problem ist leicht lösbar, es gehören lediglich ein bißchen Fleiß und Verständnis dazu.
Bei den Anmerkungen erfolgt die Zitierweise nicht durchgehend einheitlich und in mehreren Fällen ist eine Überarbeitung derselben dringend notwendig. Manchmal fehlt die benötigte Anmerkung ganz einfach:
- Krankheit, S.189, Vermerk 125: Als Quelle für die Angabe, dass mehrere tausend ausländische Arbeitskräfte in Schleswig-Holstein verstarben, wird "Landeszentrale für Politische Bildung, Labskaus Nr.11" genannt. Hier gibt es jedoch keine Quellenhinweise.
- Krankheit, S.274: Der Vermerk 6 erweckt den Eindruck, dass das Zitat von der Staatsanwaltschaft stammt. Wiedergegeben ist jedoch der Bericht eines Untersuchungsausschusses.
- Krankheit, S.194, Vermerk 3: Die nationenabhängigen Anteile der Frauen im September 1944 werden mit der Statuserhebung von Danker belegt. Korrekt wäre die Angabe: Der Arbeitseinsatz im Großdeutschen Reich 1944, Nr.11/12, zitiert nach .....
- Krankheit, S.228, Anmerkung 28: "Rolf Schwarz: Der Wehrkreis X und das Stammlager XA." Diesen Artikel des Rezensenten gibt es nun wirklich nicht.
- Zwangsarbeit, S.56: Vermerk 42 besteht nur aus dem wenig aussagekräftigen Satz: "So jedenfalls ein Hinweis von Rolf Schwarz." Dem Leser des Buches wird vorenthalten, wo, wann und was genau der Hinweis beinhaltete. Danker meint damit anscheinend die ihm unter www.zwangsarbeiter-schleswig-holstein.de nachgewiesenen Fehler zur veränderten Organisationsstruktur des Kriegsgefangenenwesens in Schleswig-Holstein. Die Angaben auf der Website beinhalteten sogar Quellennachweise, die aber in keiner Weise von Danker berücksichtigt wurden (siehe Abschnitt "Einsatz der Kriegsgefangenen"). Eine wissenschaftliche Anmerkung stellt die Formulierung von Danker jedenfalls nicht dar, sondern lediglich den Versuch, eigene Fehler zu kaschieren.
Auf die Wiedergabe weiterer Beispiele soll hier verzichtet werden. Historische Forschung unter den Bedingungen des IZRG sollte sich zumindest durch Präzision im Anmerkungsapparat auszeichnen.