"Am 1. März 1943 beginnt der regelmäßige Verkehr von Urlaubersonderzügen in das Generalgouvernement!"

 

Fritz Sauckel: "Urlaub polnischer gewerblicher [und landwirtschaftlicher] Arbeitskräfte" vom 13. Oktober 1942 [1]

 

"1. Die Beurlaubung bewährter polnischer gewerblicher Arbeitskräfte auf Grund des Erlasses vom 29. September 1942 (IIIb 20184) soll am 16. November 1942 beginnen. In der Zeit vom 16. bis Ende November 1942 soll täglich ein Sonderzug nach dem Generalgouvernement verkehren."

"Nach einer Unterbrechung vom 1. Dezember 1942 bis Ende Februar 1943 zugunsten der landwirtschaftlichen Arbeiter soll am 1. März 1943 der regelmäßige Verkehr von Urlaubersonderzügen für polnische gewerbliche Arbeite wieder aufgenommen werden."

"2. Der Urlauberverkehr in Sonderzügen wird von der DAF (Amt für Arbeitseinsatz) durchgeführt."

"4. Die Transporte müssen auf der Rückfahrt zweimal entlaust werden. Die erste Entlausung soll in der Nähe der Grenze zwischen Generalgouvernement und Altreich stattfinden, die zweite nach Möglichkeit im Durchgangslager des Aufnahme-Landesarbeitsamts."

"In Fällen, in denen Arbeiter aus besonderem dringenden Anlass Urlaub erhalten haben und vom Arbeitsamt ausnahmsweise auf die Regelzüge haben verwiesen werden müssen, hat das Arbeitsamt darüber zu wachen, dass die Arbeiter nach der Rückkehr sogleich entlaust werden."

 


[1] Dieser Erlass des GBA (Va 5780.23/704) wurde im Reichsarbeitsblatt 1942, Teil I, S.459 f. veröffentlicht.

Zurück

 

Copyright: Uwe Fentsahm (Brügge). Alle Rechte vorbehalten!