Fritz Sauckel: "... und kehrt alle, die ihr Urlaub erhaltet, rechtzeitig zurück!"

 

"Betr.: Urlaubsverkehr der ausländischen gewerblichen Arbeitskräfte anlässlich des Weihnachtsfestes" vom 5. Dezember 1942 [1]

 

"Aufruf an die ausländischen gewerblichen Arbeitskräfte."

"Arbeiter, Arbeiterinnen! Viele von euch werden den Wunsch haben, anlässlich des Weihnachtsfestes zu ihren Angehörigen in Urlaub zu fahren. Ich verstehe diesen Wunsch, er lässt sich jedoch nur in sehr begrenztem Umfange verwirklichen."

"Die gewaltigen Aufgaben, die die Deutsche Reichsbahn während des Krieges zu erfüllen hat, erfordern, dass die Urlaubsreisen der im Reich eingesetzten Arbeiter gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt werden. Daher können im Monat Dezember nicht mehr Urlaubersonderzüge eingelegt werden als in den übrigen Monaten. Die Regelzüge können gleichfalls einen zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen."

"Wenn mancher von euch, der zu Weihnachten bei seinen Angehörigen in der Heimat verweilen möchte, zurückbleiben muss, so denkt daran, dass dies eine durch den Krieg bedingte Notwendigkeit ist."

"Die Durchführung eines geregelten Urlaubsverkehrserfordert, dass jeder Arbeiter und jede Arbeiterin pünktlich aus dem Urlaub an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Überschreitungen des Urlaubs haben unter allen Umständen zu unterbleiben. Außerdem macht sich jeder, der nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehrt, des Vertragsbruchs schuldig und somit strafbar. Er schädigt durch seine Haltung auch seine Arbeitskameraden, weil Urlaubsüberschreitungen anlässlich der Festtage dazu führen müssen, dass die Betriebsführer in Zukunft nur ungern zu den Festtagen Urlaub gewähren werden."

"Also findet euch damit ab, dass nur wenige von euch zu Weihnachten in Urlaub fahren können, und kehrt alle, die ihr Urlaub erhaltet, rechtzeitig zurück!"

Berlin, den 18. November 1942.

"Der Beauftragte für den Vierjahresplan und Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Sauckel"

 


[1] Dieser Aufruf des GBA vom 18. November 1942 wurde unter dem Aktenzeichen Va 5780.2493 am 5. Dezember 1942 im Reichsarbeitsblatt 1942, Teil I, S.552 f. veröffentlicht.

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