"Urlaubssperre für Arbeitskräfte aus Polen aus technischen Gründen"

 

Fritz Sauckel: "Beurlaubung ausländischer Arbeitskräfte; hier Polen" vom 18. März 1943 [1]

 

"Der GBA hat die Durchführung seines Erlasses vom 29.9.1942 über die Urlaubsgewährung an polnische landwirtschaftliche und gewerbliche (nichtlandwirtschaftliche) Arbeitskräfte aus dem Generalgouvernement und den eingegliederten Ostgebieten aus technischen Gründen ausgesetzt.

Urlaubstransporte, die bei Bekanntgabe dieses Erlasses bereits soweit vorbereitet waren, dass die Transportteilnehmer über den Abgangszeitpunkt des Urlaubstransports unterrichtet wurden, werden noch durchgeführt.

Die Ortsbauernführer (OBF) sind zu unterrichten. Von einer Veröffentlichung des Erlasse ist jedoch abzusehen."

 


[1] Dieser Erlass Sauckels (III b 10 Nr. 16 223/43) wurde den Landesbauernführern in den Dienstnachrichten des Reichsnährstandes (DN) Nr.9 (1943), S.230 mitgeteilt.

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