"Ostarbeiter erhalten Urlaub und Familienheimfahrten!"

 

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung: "Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 25. März 1944"[1]

 

§5 "Ostarbeiter erhalten Urlaub und Familienheimfahrten."


[1] Diese Verordnung vom 25. März 1944 wurde veröffentlicht in: Reichsgesetzblatt 1944, Teil I, S.68 und im Reichsarbeitsblatt 1944, Teil I, S.132 f.

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