Wie sind Zwangsarbeiter im Deutschen Reich untergebracht worden?

 

Die Kieler Baufirma Habermann & Guckes hatte im Frühjahr 1940 beim Arbeitsamt einen Antrag auf Zuweisung von Arbeitskräften aus Polen für ihr Kieswerk in Brüggerholz gestellt und 34 Männer aus Poznan, Lodz und Wloclawek erhalten. Diese wurden in einer neu errichteten Wohnbaracke in der Nähe des Bordesholmer Bahnhofs (aber auf dem Gebiet der Gemeinde Wattenbek) untergebracht. Zwischen dem Wohnort und dem Kieswerk existierte eine Kleinlorenbahn, die den abgebauten Kies zum Bordesholmer Bahnhof fuhr, aber auch für den Transport der Arbeitskräfte genutzt wurde.[1]

 

Datum Quelle
12.02.1942 Darré: "Stacheldraht zur vorschriftsmäßigen Herrichtung der Unterkünfte von sowjetischen Kriegsgefangenen".
20.02.1942 Himmler: "Ostarbeiter-Unterkünfte möglichst mit Stacheldraht bewehrter Umzäunung versehen".
07.04.1942
09.04.1942 Himmler korrigiert sich: "Kein Stacheldraht zur Umzäunung von Ostarbeiterlagern!"
01.07.1942
08.07.1942
18.11.1942
24.03.1943
20.04.1943
14.07.1943
11.08.1943 Gestapo Kiel äußert sich zur Unterbringung von Zwangsarbeitern in Privatquartieren.
01.12.1943 Der Niederländer C. Schilt berichtet: "Anfangs wohnte ich privat in Lübeck ..."
28.07.1944 Der Regierungspräsident (in Schleswig): "Das Privatwohnen von ausländischen Arbeitskräften ist verboten!"

 

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[1] Uwe Fentsahm, Nils Lange u.a.: Zwangsarbeit und Kriegsgefangenschaft im Amt Bordesholm 1939-1945, Kiel 1916, S.186 ff. Foto: Archiv Fentsahm.

© Uwe Fentsahm (Brügge, Dezember 2021)